
3.4 Albrecht Achilles.
Der um ein Jahr jüngere Albrecht, der nun auch in der Mark Brandenburg die Zügel der Regierung ergriff, hatte sich inzwischen in Franken und im Reich schon einen bedeutenden Namen gemacht. Er war von den Brüdern weitaus der am glänzendsten begabte: eine Kraftnatur, strotzend von Lebenslust und Tatendrang, überall der erste bei Turnier und Tanz wie im Rat und im Felde; eine hohe, schöne, männliche Erscheinung, ein Liebling der Frauen, mit denen er gern zur Kurzweil schäkerte; bekannt im Reich als ein Meister geordneter Heerfahrt; immer voran in Sturm und Streit, am ganzen Körper mit Narben bedeckt; zugleich ein glänzender, schlagfertiger Redner und schlauer Diplomat, den die Humanisten ebenso mit Ulysses wie mit Achilles verglichen und den man auch wohl den vulpes Germaniae (den deutschen Fuchs) nannte; dabei aber impulsiv und gewaltsam, von derber Ursprünglichkeit und durch beißenden Spott oft unbedacht verletzend, herrisch und ungestüm, ein abgesagter Feind vor allem des städtischen Bürgertums, durchdrungen von dem Hochgefühl fürstlicher Herrlichkeit, stolz darauf, einer der ersten im Reich nach dem Kaiser zu sein. Er liebte zuweilen „wie König Artus“ Hof zu halten und hat bei manchen Gelegenheiten einen Prunk entfaltet, den man — wohl nicht ohne einige Übertreibung — mit dem Glanz des burgundischen Hofes verglich; und doch war er im Grunde sehr sparsam und haushälterisch, ein scharfer Rechenmeister, der seinen Beamten genau auf die Finger sah und keinen Gulden umsonst ausgab. Der Krieg und die großen Welthändel waren sein Element, in dem er sich, dem Zuge seiner Natur folgend, beständig umhertummelte, überall eine glänzende Erscheinung, wohl die glänzendste unter den zeitgenössischen deutschen Fürsten, aber nirgend eigentlich der Meister der Lage und der beherrschende Mittelpunkt der Ereignisse. In der Mark erzogen, kam er 15 jährig 1120 an den Hof König Sigmunds zu Preßburg als Edelknabe der Königin Barbara, zog dann mit seinem Vater 1431 in den Hussitenkrieg, der bei Taus so kläglich endete, nahm an Reichstagen und auch an der Königswahl von 1438 teil, half dem König Albrecht Böhmen gewinnen gegen Hussiten und Polen und wurde von ihm zum Hauptmann in Schlesien ernannt (1439). Als Anhänger König Friedrichs III. geriet er dann 1444 mit den schweizerischen Eidgenossen in Streit; gegen die zügellosen Scharen der französischen „Armagnacs“, die man den Schweizern auf den Hals gehetzt hatte, musste dann von Reichs wegen eine Heerfahrt zum Schutze Südwestdeutschlands angeordnet werden, an der auch wieder Albrecht teilgenommen hat. Von seinem Rivalitätsverhältnis zu Würzburg und den andern fränkischen Bischöfen, von seinen Kämpfen mit der Reichsstadt Nürnberg, mit den Wittelsbachern in Bayern und der Pfalz wird gleich noch die Rede sein; hier handelte es sich um die fränkischen Territorial-Interessen, die bezeichnenderweise immer sofort mit Reichsangelegenheiten sich verquickten. Seit 1455 stand Albrecht geradezu im Dienst des Kaisers als Rat- und Hofmeister mit einem Jahrgehalt von 5000 Gulden. In dieser Eigenschaft war er alsbald bei den Kämpfen in Ungarn beteiligt und weiterhin dann als Vertreter der kaiserlichen Interessen im Reich tätig. Ranke hat wohl gemeint, dieser Achilles sei seinem Agamemnon nur allzu getreu gewesen; und in der Tat liebte es Albrecht, die angestammte Königstreue seines Hauses zu betonen und hat sie auch den Nachfolgern als ein heiliges Vermächtnis anempfohlen. Aber ganz selbstlos war diese Haltung keineswegs; sie wurzelte in der eigentümlichen Stellung, die die Burggrafen von Nürnberg als Fürsten in Franken hatten und die sie auf den Anschluss an den Kaiser im allgemeinen hinwies; wo die Interessen auseinandergingen, da hat die Königstreue hier so wenig wie bei anderen Fürsten des Reiches Stich gehalten, wenn sie auch immer der Grundton der zollernschen Politik blieb.
Die fränkischen Besitzungen der Burggrafen von Nürnberg bildeten, wie wir wissen, kein eigentliches geschlossenes Territorium. Die Bistümer Würzburg, Bamberg, Eichstädt, das Landgebiet der Reichsstadt Nürnberg durch schnitten es und lagen vielfach im Gemenge mit den hohenzollernschen Landen; ebenso das Gebiet der bayerischen Herzöge, deren wachsende Macht nach der Beilegung der Familienzwistigkeiten überhaupt auf die zollernsche Stellung in Franken drückte. Der Herzog Ludwig von Bayern spottete wohl über das Gebiet der Zollern, bei dem man nicht wisse, wo Anfang, Mittel und Ende sei. Das Ziel der Politik Albrechts war nun offenbar, den Territorialbesitz seines Hauses in Franken zu erweitern, abzurunden und zu befestigen. Ihm schwebte der Gedanke vor, den Titel „Herzog in Franken“, den der Bischof von Bamberg führte, für sich in Anspruch zu nehmen und ihm eine ähnliche Bedeutung zu geben, wie sie der Titel der benachbarten Herzöge von Bayern hatte. Sein alter Freund und Gönner Papst Pius II., einst als Enea Sylvio Piccolomini Geheimschreiber König Friedrichs, hat ihn auf einer Zusammenkunft in Mantua 1455 mit diesem Titel begrüßt. Es ist derselbe Mann, dem er seinen historischen Beinamen „Achilles“ verdankt. Aber mit dem Frankenherzog wollte es nicht glücken. Von den Unternehmungen Albrechts, die an diesem Ziel orientiert waren, ist eine immer unglücklicher ausgelaufen als die andere. Verhältnismäßig am besten gelang es ihm mit der ersten, bei der das Würzburger Stift im Mittelpunkt stand. Der Bischof Sigmund, der noch vor Albrechts Regierungsantritt gewählt worden war, gehörte dem Wettiner Hause an, und seine Brüder, die sächsischen Herzöge, suchten ihn vermittels eines Regentschaftsrats, der mit sächsischen Räten besetzt war, in ihrem Hausinteresse zu leiten. Das führte zu Zwistigkeiten, und Albrecht ergriff die Gelegenheit, gegen diese den fränkischen wie den brandenburgischen Interessen gefährliche Machterweiterung des sächsischen Hauses einzuschreiten, indem er den Bischof Sigmund in einer Fehde mit seinen Brüdern kräftig unterstützte (1440—41). Ein voller Erfolg war ihm dabei nicht beschieden, weil die Einnahme der Stadt Ochsenfurt, auf die es ankam, nicht gelang; immerhin aber setzte er es durch, das die sächsischen Räte aus dem Rate des Bischofs von Würzburg entfernt wurden, und das er eine Geld Entschädigung von 20 000 Gulden und als Pfand dafür sowie für andere schulden des Stifts die Stadt Kitzingen erhielt, die die militärische Stellung der Zollern gegen Würzburg sehr wesentlich verbesserte. Dahin freilich hat Albrecht es niemals bringen können, das Würzburg und die andern der zollernschen Territorialbildung so unbequemen Stifter, Bamberg und Eichstätt, mit jüngeren Söhnen ihres Hauses besetzt worden wären; sie blieben ein Pfahl im Fleische der fränkischen Fürstentümer, und die Streitigkeiten in ihnen wegen Wildbann, Gericht und Geleit nahmen kein Ende.
Ein noch unbequemerer Nachbar war die Reichsstadt Nürnberg, die sich bereits zu einem ansehnlichen Stadtstaat ausgeweitet hatte und mit ihren 500 Dörfern, Schlössern und kleinen Städten fast schon ein kompaktes Territorium bildete, das sich zwischen die beiden Hälften des zollernschen Besitzes schob; das nürnbergische Pflegeamt Liechtenau bildete außerdem eine Enklave im ansbachischen Gebiet der Zollern. Hier gab es immerfort Streitigkeiten, die aus der Natur der von beiden Seiten her in Anspruch genommenen übergreifenden Rechte mit Notwendigkeit entsprangen. Albrecht behauptete, dass ihm und seinem Hause die fürstliche Obrigkeit auch über den Landbesitz der Nürnberger zustehe und dass deren Gerichtshoheit sich auf das städtische Weichbild beschränke. Dagegen nahmen die Nürnberger die Ausübung obrigkeitlicher Rechte auch außerhalb ihrer Mauern in Anspruch und ebenso den Genuss von Regalien, die Albrecht für ein Zubehör seiner fürstlichen Hoheit hielt. Über ein Bergwerks-unternehmen, an dem sich Nürnberg beteiligte, ist 1448 der Streit zum Ausbruch gekommen. Er hat jahrelang gedauert und wurde im Stil der damaligen Kriegführung ausgefochten, wobei es namentlich darauf ankam, Schlösser einzunehmen und Dörfer auszuplündern und zu verbrennen. Albrecht siegte in mehreren Treffen und bemächtigte sich einer ganzen Anzahl von nürnbergischen Schlössern; aber in dem Hauptkampf, bei dem Weiher von Pillenreut (11. März 1450), blieben die Nürnberger Sieger und erbeuteten sein Rennfähnlein samt dem Banner des ihm verbündeten Bayernherzogs. In der Bamberger „Richtung“, die darauf stattfand, wurde ausgemacht, dass die Streitfragen zur schiedsgerichtlichen Entscheidung des Kaisers gestellt werden sollten; aber ehe noch diese erging, kam es nach langen Verhandlungen, unter Vermittlung Bayerns, zu dem Vergleich von Lauff (1453), in dem die Nürnberger zwar sich zu einer Geldzahlung verstanden, im Übrigen aber ihr Gebiet und ihre Hoheitsrechte ungeschmälert behaupteten. Auch spätere Reibungen haben dies Resultat nicht mehr verschoben. Die städtische Macht hat sich auf diesem Schauplatz der fürstlichen als gewachsen erwiesen.
Bald nach diesem Misserfolg versuchte es Albrecht mit einem andern Mittel, das vor allem darauf berechnet war, seine fürstliche Stellung in Franken zu stärken. Seine Räte hatten aus der Urkunde, die das zollernsche Haus über das kaiserliche Landgericht zu Nürnberg besaß, herausgelesen, dass es sich hier um ein Gericht handle, das nicht nur an des Kaisers statt gehalten werde, sondern auch zuständig über allen Gerichten des Reiches sei, also eine Art von oberstem Reichsgericht darstelle. Vermittels dieser Ausdehnung der Befugnisse des kaiserlichen Landgerichts wollte nun Albrecht gegenüber allen andern Gewalten in Franken und ringsherum eine obrigkeitliche Autorität — im Sinne eines Herzogs von Franken — in Anspruch nehmen, die nicht ohne politische Folgen bleiben konnte. Ein kaiserliches Privilegium vom 4. September 1454 konnte zu seinen Gunsten ausgelegt werden; im Jahre 1457 wies der Kaiser alle, die sich durch die Ansprüche des Nürnberger Landgerichts beschwert fühlten, an, ihre Beschwerden der kaiserlichen Vermittlung anheimzustellen. Keiner von den Nachbarn Albrechts hat heftiger diese Ausdehnung seines kaiserlichen Landgerichts mit Wort und Tat bekämpft als Herzog Ludwig von Bayern Landshut, der die darunter verborgene Absicht wohl erkannte. Vergeblich hat Albrecht versucht, ihn für seine Pläne zu gewinnen, indem er, im Jahre 1458, dem Versuch der Bayern zur Vergewaltigung der Reichsstadt Donauwörth Vorschub leistete; als er aber in den Verhandlungen mit ihm wegen des Landgerichts trotzdem nicht weiterkam, hat er ein Jahr darauf (1459) kein Bedenken getragen, bei Kaiser und Reich nun gerade umgekehrt als Anwalt der Reichsstadt gegen die gewaltsamen Übergriffe des Bayernherzogs aufzutreten. Die Wittelsbacher trieben damals — sehr im Gegensatz zu den vorhergegangenen Jahr zehnten — eine einmütige Hauspolitik; auf der Seite des Herzogs Ludwig von Landshut stand auch Herzog Albrecht von München und der Pfalzgraf Friedrich der siegreiche, der ja in der Oberpfalz auch ein Nachbar des Burggrafen war. Im Jahre 1460 kam es mit diesen und andern Fürsten zum offenen Krieg darüber, und dieser nahm für Albrecht eine ungünstige Wendung. Die Bedingungen des Stillstandes von Roth (Juli 1460) waren so demütigend, dass Albrecht sie nicht selbst unterschrieb, sondern dies seinem Geheimschreiber überlies. Er war gewillt, den Krieg bei der nächsten Gelegenheit wieder zu erneuern; aber seine Hoffnung auf besseren Erfolg wurde getäuscht. Die bayerische Partei war in der Übermacht; auch der König von Böhmen, Georg Podiebrad, stand auf bayerischer Seite; er selbst hatte in der Hauptsache nur Württemberg zum Bundesgenossen. Am 19. Juli 1462 ist er in der Schlacht bei Giengen unterlegen — gegen 17 Fürsten und einen König, wie er später öfter mit Nachdruck hervorgehoben hat. Er musste sich nun, 1463, zu dem endgültigen Prager Frieden bequemen, den der König von Böhmen vermittelte und in dem er zwar seine Schlösser und Länder wiedererhielt, aber den Anspruch auf die Ausdehnung der Befugnisse seines kaiserlichen Landgerichts gegenüber den Wittelsbachern und ihren Verbündeten fallen lassen musste. Man wird sagen dürfen, das damit überhaupt die Pläne zur Ausweitung und Abrundung des fränkischen Territorialbesitzes gescheitert sind, wenn auch Albrecht selbst in seiner unverwüstlichen Hoffnungsfreudigkeit und Unverzagtheit sie noch keineswegs ganz aufgegeben hat. Der territoriale dynastische Gegensatz gegen das Haus Wittelsbach mit seinem Anhang im Reich — wittelsbachische Fürsten saßen damals auch auf den Bischofsstühlen von Straßburg, Köln, Münster, seit 1464 auch von Magdeburg — ist es vornehmlich gewesen, der Albrecht auf ein gutes Verhältnis zum Kaiser hinwies; mit Österreich, Württemberg und Baden im Bunde glaubte er allein den Wittelsbachern das Gegengewicht halten zu können. Die Wittelsbacher standen an der Spitze der reichsständischen Opposition, Albrecht fühlte sich und bezeichnete sich gern als Anhänger des Kaisers gegen die bayerischen Gegner. „Römisch Reich“ und „Bayerland“ war die Losung der beiden feindlichen Parteien in der Schlacht bei Giengen gewesen.
Aber diese kaisertreue Haltung wurde dann doch wieder beeinträchtigt durch politische Berechnungen, die ebenfalls in der territorialfürstlichen Stellung in Franken wurzelten. Seit Jahren war Georg Podiebrad, erst als Gubernator für König Ladislaus Postumus, den Sohn König Albrechts, dann (seit 1458) selbst als König von Böhmen, gewissermaßen als der Schiedsrichter in allen Händeln, an denen Albrecht beteiligt war, aufgetreten. Seine Teilnahme für die Wittelsbacher war bei dem letzten Streit ausschlaggebend gewesen. Mit dieser Macht mussten die Hohenzollern sich verständigen, um der wittelsbachischen Partei nicht vollends zu unterliegen. Und so sehen wir seit 1463 Albrecht im Bündnis mit dem Böhmenkönig, dessen Sohn damals mit einer seiner Töchter verlobt wurde. An dieser Familienverbindung hat Albrecht auch festgehalten, als das Verhältnis des Böhmenkönigs zu Kaiser und Papst immer schlechter wurde. Er ist deswegen sogar in die kirchliche Exkommunikation verfallen wie der Böhmenkönig selbst; und sein Verhältnis zum Kaiser blieb ein sehr schiefes, bis der Tod Georg Podiebrads (1471) die Verbindung löste. Die Exkommunikation hat ihm das Gewissen nicht beschwert, wenn er auch unter der Hand sich bemüht hat, durch Vermittlung seiner Brüder vom Banne gelöst zu werden, was dann auch 1471 gelang. Er wusste wohl und sprach es auch aus, das man zu Rom für Geld alles haben könne; er ließ sich in seinen politischen Interessen durch die Kurie so wenig stören wie durch die prinzipielle Loyalität gegenüber dem Kaiser, so viel Gewicht er auch im allgemeinen darauf legte, mit diesen beiden großen Autoritäten der Christenheit in gutem Verhältnis zu stehen.
Der Antritt der Regierung in der Mark stellte den Kurfürsten Albrecht nun zunächst vor die Aufgabe, den pommerschen Krieg zu beendigen. Er war immer für die Verständigung mit Pommern gewesen; für die Bedeutung der pommerschen Frage besaß er nicht dasselbe Verständnis wie seine Brüder; außerdem mangelte es ihm damals an Mitteln für eine weitere Kriegführung. Er schloss daher 1472 mit den Pommern den Frieden zu Prenzlau, in dem er die von seinem Bruder eroberten pommerschen Städte und Schlösser behielt und die Anerkennung der brandenburgischen Lehnshoheit über die pommerschen Fürstentümer nun auch von Seiten der Wolgaster Linie empfing. Dann beeilte er sich (März 1473), wieder auf den Schauplatz seiner früheren Tätigkeit zurückzukehren. Sein Verhältnis zum Kaiser war seit dem Tode Georg Podiebrads wieder besser geworden. Im Jahre 1474 führte Albrecht als Feldhauptmann des Kaisers am Niederrhein jenen durch politische Erwägungen gelähmten Krieg gegen Karl den Kühnen von Burgund, bei dem es dem Kaiser im Grunde weniger darauf ankam, Köln und das Reichsgebiet zu schützen und den Anmaßungen des Burgunderherzogs, der sich als ein Souverän zwischen Frankreich und Deutschland aufgestellt hatte, entgegenzutreten, als vielmehr darauf, die Hand der burgundischen Erbtochter für seinen Sohn Maximilian zu gewinnen — ein Erfolg, der dann bekanntlich auch erreicht worden ist. Für Albrecht hatte diese wiederangeknüpfte engere Verbindung mit dem Kaiser die Folge, das sich der Kaiser in der pommerschen Frage auf die Seite Brandenburgs stellte — was freilich für die bevorstehenden Kämpfe eine wenig wirksame Unterstützung bedeutete.
Die pommersche Frage verflicht sich bei ihrem Wiederauftauchen mit dem Glogauer Erbfolgestreit, bei dem Albrecht auch mit der damals bedeutendsten Macht des Ostens, dem Ungarnkönig Matthias Corvinus, dem Sohn des berühmten magyarischen Gubernators Hunyadi Janos, in eine gefährliche Verwicklung geriet.
Die Veranlassung zum Streit war ein reines Hausinteresse. Albrechts Tochter Barbara war 1473 mit dem alten Piastenherzog Heinrich von Glogau und Krossen vermählt worden, und als dieser 1476 starb, nahm Albrecht die Fürstentümer für seine Tochter in Anspruch, während ein piastischer Vetter des verstorbenen Herzogs, Hans von Sagan, seinerseits Erbansprüche erhob und die Lande auch gleich in Besitz nahm. Um die Ansprüche seiner Tochter besser zu wahren, vermählte Albrecht sie damals an den jagellonischen König Wladislaw von Böhmen, der mit Matthias Corvinus wegen der böhmischen Nebenländer in Streit lag, auf dessen Seite aber auch der Kaiser und der Herzog von Burgund standen. Dadurch geriet Albrecht in Gegensatz zu dem Ungarkönig, der nun die Sache des Herzogs von Sagan unterstützte. Da dieser tatsächlich die Erbschaft in Besitz genommen hatte und behielt, so hat übrigens König Wladislaw sich geweigert, die Ehe mit Albrechts Tochter Barbara zu vollziehen, so dass Albrecht von dieser Seite keine Unterstützung in dem Kampf erhalten hat. Im Einverständnis mit Hans von Sagan waren 1476 auch die Pommern gegen die von Albrecht 1472 gewonnenen Schlösser und Städte vorgegangen. Eine besonders gefährliche Wendung erhielt der Streit, als 1477 (5. Januar) der Herzog von Burgund, Karl der Kühne, in der Schlacht bei Nancy gegen die Schweizer gefallen war. Nun war nicht bloß die Aussicht auf Hilfe von dieser Seite geschwunden, sondern der Kaiser sah sich nun gezwungen, im Interesse der Erbansprüche seines Sohnes in Burgund selbst den Ansprüchen des französischen Königs Ludwigs XI. mit Waffengewalt entgegenzutreten. Andererseits war Matthias Corvinus, sonst immer von den Türken bedrängt, augenblicklich von diesem Druck entlastet, weil die Türken durch einen Krieg mit Venedig in Schach gehalten wurden. Matthias zog vor Wien, und Kaiser Friedrich beeilte sich, mit ihm Frieden zu schließen, ohne dabei auf die Interessen Albrechts Rücksicht zu nehmen. Und ebenso vertrug sich König Wladislaw mit Matthias, dem er jetzt Mähren und Schlesien überlies. Mit umso größerer Wucht wandte sich die ungarische Politik nun gegen Brandenburg in der Glogauer Frage. Matthias Corvinus hetzte alle Gegner Albrechts von neuem gegen ihn auf, vor allem die Pommern, deren Kriegführung durch ungarische Freischaren unterstützt wurde. Die Pommern gewannen Garz und Vierraden; sie drangen in der Neumark bis nach Küstrin vor. Der Markgraf Johann, der in Vertretung seines Vaters damals die Regierung in der Mark führte, geriet in die äußerste Bedrängnis. Schon oft hatten er und der Kanzler Sesselmann den Vater flehentlich gebeten, selbst nach der Mark zu kommen, um den mannigfachen Schwierigkeiten durch seine persönliche Einwirkung abzuhelfen. Im Jahre 1476 war Albrecht auch einmal 5 Monate lang in der Mark gewesen, aber seitdem nicht wieder. Jetzt schlug der Kurprinz die stärksten Töne an. Er schrieb dem Vater von einer schlimmen Rede, die im Lande geführt werde, das der Kurfürst wohl geschickt sei, in die Mark zu kommen, um Geld und Landbede zu erheben und mit sich zu nehmen, dass er aber das Land in den kriegerischen Verwicklungen, in die er es gebracht habe, sich selbst überlasse und dem Verderben preisgebe. Der Appell wirkte. Albrecht zog 1478 mit einem Heer von 20 000 Mann heran, trieb die Pommern zurück und gewann in wenigen Monaten alle die Schlösser und Städte zurück, die er früher innegehabt hatte, nur mit Ausnahme von Garz, das freilich ein äußerst wichtiger Punkt war wegen seiner Lage an der Gabelung der Oder.
Die überlegene Feldherrnkunst Albrechts hat sich in diesem pommerschen Feldzug glänzend bewährt. Jetzt trat aber auch Matthias Corvinus selbst offen und unmittelbar in den Krieg ein (12. August 1478), und trotz des mannhaften Widerstandes, den der Markgraf Johann leistete, drangen nun bald die Ungarn bis nach Zossen und Beeskow vor. Albrecht hatte sich beeilt, auf die Kriegserklärung des Königs Matthias gleich einen Waffenstillstand mit den Pommern zu schließen und suchte nun bei Frankfurt den Ungarn den Übergang über die Oder zu verlegen. Ein rettendes Ereignis war es, das 1479 die Türken mit Venedig Frieden schlossen und nun wieder Ungarn bedrohten. Das machte den König Matthias zum Frieden mit Brandenburg geneigt. Die Herzogin Barbara musste auf Glogau und Krossen verzichten, sollte aber mit einer Summe von 50 000 ungarischen Gulden abgefunden werden (10. August 1479). In dem zugleich geschlossenen Frieden mit Pommern (Prenzlau 1479) behielt Albrecht die Städte und Schlösser, die er in Besitz hatte, also im Wesentlichen das früher Gewonnene und einige neue Eroberungen dazu, aber ohne das wichtige Garz. Die brandenburgische Lehnshoheit wurde von Neuem anerkannt.
Die glogauische Angelegenheit führte noch zu Weiterungen, weil die ausbedungene Summe von 50 000 Gulden nicht gezahlt werden konnte, In Verhandlungen, die von König Matthias über den Kopf des alten Kurfürsten hinweg mit seinem Statthalter in der Mark, dem Markgrafen Hans, geführt worden sind, kam es 1482 zu dem Vertrage von Kamenz, durch den als Pfand für diese Summe die Städte Krossen, Züllichan, Bobersberg, Sommerfeld an Brandenburg gekommen sind. Kurfürst Albrecht war mit dieser Lösung der Frage wenig zufrieden. Er ließ seinem Sohne sagen, zum Verhandeln sei er noch zu jung und unerfahren; es wäre besser gewesen, wenn er, statt diesen Vertrag zu schließen, auf die Schweinejagd gegangen wäre. Er hat aber schließlich den Vertrag doch bestätigt, und man wird sagen müssen, dass es nach Lage der Dinge doch wohl ein nicht unbefriedigender Abschluss dieser Angelegenheit gewesen ist. Jene Pfandobjekte sind nach dem Tode Barbaras zum dauernden Besitz des Hauses Brandenburg geworden, da die Berechtigten auf Einlösung des Pfandes Verzicht geleistet haben; sie waren Lehen der böhmischen Krone und sind es geblieben bis zum Jahre 1742, wo Friedrich der Große diesen Lehnsnexus ebenso wie den bezüglich der Herrschaften Kottbus und Peitz sowie der Lande Beeskow und Storkow gelöst hat.
Die Regierung in der Mark führte an Stelle Albrechts von Anfang an sein ältester Sohn Johann, zunächst noch unter der Leitung eines Regentschaftsrates, dessen bedeutendstes Mitglied der Kanzler Friedrich Sesselmann, Bischof von Lebus war, auch später noch der getreue Berater des jungen Markgrafen, als er 1476 in aller Form mit der Statthalterschaft betraut worden war. Die inneren Verhältnisse waren äußerst schwierig. Friedrich II. hatte Schulden im Betrage von 100 000 rheinischen Gulden hinterlassen, und der Landesherr sah sich in seinen Bestrebungen zur Deckung dieser Summe von vornherein einem einmütigen Widerstande der Landschaft gegenüber. Städte und Ritterschaft schlossen im Jahre 1470 ein Bündnis, in dem sie sich gegenseitig versprachen, gegen die Forderung einer Herrenbede, eines gemeinen Landschosses oder einer Ziese zusammenzustehen. Sie setzten einen Ausschuss nieder, der die Ausführung dieses Beschlusses überwachen und selbst den bewaffneten Widerstand vorbereiten sollte. Die Ausdehnungsbestrebungen der landesherrlichen Politik waren nicht nach dem Sinne der Stände; sie widerstrebten jeder Erweiterung des Staatsgebiets. Der pommersche Krieg und ganz besonders der spätere Handel um Glogau erschienen ihnen als eine Hausangelegenheit der Landesherrschaft, nicht als eine märkische Landes-angelegenheit. Aus dieser inneren Lage erklärt sich das schnelle Nachgeben Albrechts in der pommerschen Sache 1472. Unmittelbar darauf aber suchte er mit den Ständen ins Reine zu kommen. Er forderte die Mittel zur Tilgung jener von Friedrich II. hinterlassenen Schuld. Erst drei Monate nach dem Friedensschluss, offenbar nach hartem Kampf auf dem Landtag, ließen sich die Stände dazu herbei. Sie bewilligten 100 000 rheinische Gulden in fünf jährlichen Raten. Dagegen aber musste Albrecht versprechen, das Geld auch wirklich nur zur Schulden Tilgung verwenden und eine Landbede fortan nur noch in den bekannten drei Not- und Ehrenfällen (bei einer „trefflichen Niederlage“, bei einem Landkrieg, bei der Ausstattung einer Prinzessin) fordern zu wollen. Er musste ferner versprechen, künftig ohne Rat und Einwilligung der Landschaft keine Schlösser noch Land oder Leute mehr zu verpfänden. Als es nun aber zur Zahlung kam, gerieten Ritterschaft und Städte in einen Streit darüber, wieviel jeder von beiden Ständen von der bewilligten Summe zu übernehmen habe — eine Erscheinung, die sich später noch oft wiederholt hat und die man als Quotisationsstreit zu bezeichnen pflegte. Da schlug der Kurfürst folgendes Auskunftsmittel vor: die Städte sollten, wie sie verlangten, nicht mehr als die Hälfte bezahlen; der Adel sogar noch etwas weniger, als er aus freien Stücken übernehmen wollte; dafür aber wollte der Kurfürst, um den übrig bleibenden Bruchteil zu decken, von seinem landesfürstlichen Recht Gebrauch machen, neue Zölle und Ziesen anzulegen. Dies Recht hatte er nämlich schon 1456 durch ein besonderes kaiserliches Privileg sich übertragen lassen. Den Städten wollte der Kurfürst dagegen gestatten, von ihren Einwohnern und Bürgern „Ungeld“ (d. h. indirekte Abgaben auf Konsumtionsgegenstände) und Kopfsteuer als kommunale Steuern zu erheben, um damit das auf sie entfallende Quantum der Bewilligung zu decken. Es war ein geschickter Zug. Der Vorschlag gewann von vornherein den Adel durch die günstige Entscheidung der Quotisationsfrage; und er bot den städtischen Obrigkeiten in der Befugnis zur Erhebung von Kommunalsteuern ein wichtiges Zugeständnis. Der Landtag hat denn auch den Vorschlag angenommen, und Albrecht verfuhr danach. Als nun aber der Tonnenzoll, den er anlegte, ins Leben trat (eine Abgabe auf alle Waren, die in Tonnen verfrachtet wurden, wie Bier, Heringe, Teer usw.), fanden die Städte, das ihr Handel dadurch geschädigt werde und weigerten sich (zunächst die in der Altmark und Priegnitz), seine Zöllner aufzunehmen und den Zoll zu bezahlen. Der Kurfürst berief ein aus Mitgliedern der Stände gebildetes Gericht unter dem Vorsitz des Kanzlers und Bischofs von Lebus Friedrich
Sesselmann, und dieses verurteilte die Städte zur Zahlung der Zölle. Aber die Städte blieben bei ihrem Widerstand. Sie stellten nun auch die Zahlung der Bede, die zur Schuldentilgung bewilligt worden war, ein, und der Adel folgte natürlich diesem Beispiel sofort. Ein allgemeiner Widerstand erhob sich im Lande. Während nun der Kurfürst Albrecht sich an den Hof des Kaisers begab, um von ihm das Urteil gegen die widerspenstigen Städte bestätigen zu lassen, geriet der Hof seines Sohnes, des Markgrafen Johann, in die äußerste Not. Der Kanzler Sesselmann, der eigentlich die Regentschaft führte, wusste nicht mehr Rat zu schaffen und bat den Kurfürsten um seinen Abschied. Im Mai 1473 kam Albrecht nach der Mark zurück; er brachte die kaiserliche Bestätigung jenes Urteils mit, aber er vermochte den Widerstand der Städte nicht zu brechen. Es gelang ihm nur, den Kanzler zum Bleiben zu bewegen. Er selbst verließ dann die Mark bald wieder, und der wackere Sesselmann hat nun einige Jahre lang notdürftig durch allerlei Mittel dem Hofe die Existenz zu fristen verstanden, denn Geld war von Albrecht nicht zu bekommen; sein Grundsatz war, das der Hof in der Mark aus märkischen Mitteln sich erhalten müsse. Als dann im Jahre 1476 die neuen kriegerischen Verwicklungen drohten, war Albrecht wieder fünf Monate etwa in der Mark. Damals kam es zu einer Einigung mit den Städten wegen der Zölle. Albrecht hielt im Prinzip seine Forderung aufrecht, aber im Einzelnen gab er nach. Auch dann hat es noch viele Schwierigkeiten gegeben, bis die früher versprochenen Zahlungen geleistet wurden. Noch bis 1486 ist die Tilgung der Schuldsumme nicht ganz gelungen. Inzwischen aber war durch die Kriege, namentlich den gegen Pommern, eine neue Landbede notwendig geworden. Auf dem Landtage von 1480 ist sie zunächst von Prälaten, Herren und Ritterschaft bewilligt worden, während sich die Städte noch dagegen sträubten. Sie haben sich dem Beschluss erst später gefügt (1483). Der Grundsatz, dass der Beschluss zweier Stände, als der Mehrheit, den dritten ebenfalls binde, ist zwar niemals anerkannt worden; aber wenn die beiden Oberstände einig waren, so war es doch für die Städte immer schwer, ihren Widerstand aufrecht zu erhalten, zumal wenn der Landesherr so energisch auftrat wie Albrecht 1483.
Die letzten Lebensjahre des Kurfürsten sind wieder von der Betätigung in den Reichsgeschäften ausgefüllt worden. Auf den Reichstagen zu Nürnberg 1480 und 1481 nahm er die erste Stelle unter den Fürsten ein. Sein Eifer für die Beitreibung der 1480 ausgeschriebenen „Türkenhilfe“ führte ihn gegenüber der Geistlichkeit zu so rücksichtslosem Durchgreifen, das er noch einmal der Exkommunikation verfiel (1482). Seine stille Hoffnung, dass diese Mittel statt gegen die Türken vielmehr gegen König Matthias von Ungarn Verwendung finden würden, erfüllte sich nicht. Die Macht des Ungarnkönigs blieb im Wachsen und war auch für ihn eine beständige Gefahr. Am 1. Juni 1485 nahm Matthias Wien ein, die Residenzstadt Kaiser Friedrichs III. Das Verhältnis Albrechts zum Kaiser war gerade in diesen Jahren wieder durch manche Interessengegensätze getrübt. Er hatte das Gefühl, das der Kaiser ihm nicht so entgegenkomme, wie er es durch die Beförderung seiner Sache verdient habe. Doch hat er sich noch dafür gewinnen lassen, zu Frankfurt im Februar 1486 der Wahl des Erzherzogs Maximilian zum römischen König zuzustimmen. Es war der letzte Reichstag, den der 70 jährige besucht hat, und es ist ein bezeichnender Ausgang seines vorzüglich den Reichsgeschäften gewidmeten Lebens, das er hier in Frankfurt, als er sich eben zur Heimreise anschickte, gestorben ist (11. März 1486). Ein gewaltig bewegtes Leben ging damit zu Ende, durchgestürmt in Tatendrang und Genussfreudigkeit. Auch die Gebrechen des Alters haben den zeitweis ganz von Podagra Gelähmten nicht um seinen Humor gebracht, und so stürmisch sein Leben war, so sanft ist sein Ende gewesen. Er war nicht ohne eine gesunde und kräftige Religiosität, aber durchaus ein Weltkind, ohne allen geistlichen Anstrich. Er ist zweimal vermählt gewesen, das eine Mal mit Margarete von Baden, das zweite Mal mit Anna von Sachsen (seit 1465), und hatte aus beiden Ehen 19 Kinder, die alle gut versorgt wurden, teils im weltlichen, teils im geistlichen Stande. Er hinterließ gut geordnete Finanzen und einen „Vorrat“ im Werte von 400 000 Gulden, teils an barem Gelde, teils an Kostbarkeiten und Getreidevorräten, wie er sie immer für kriegerische Fälle in Bereitschaft zu halten pflegte. Er hat selbst im Jahre 1485 dem Kaiser angeben lassen, das er seinen Söhnen in Franken ein Einkommen von 70 000 Gulden, in der Mark ein solches von 50 000 Gulden hinterlasse. Diese Zahlen sind indessen wohl etwas zu hoch gegriffen, wie es der Tendenz dieser Mitteilung entsprach. Ein andermal hat Albrecht gegen Ende seiner Regierung seine gesamten Einkünfte auf höchstens 100 000 Gulden angegeben und die Mark als ein Drittel seiner Macht in Anschlag gebracht. Die frühere, auf Grund der Berechnungen von Kotelmann herrschende Vorstellung, dass unter seiner Regierung die Einkünfte in der Mark verdoppelt worden seien, ist nicht ganz zutreffend. Nach den neuesten Forschungen (von Schapper) sind sie von 1470 bis 1486 zwar gestiegen von etwa 12 000 auf 23 000 Gulden, und, wenn man den Ertrag der Bede mitrechnet, von 24 400 auf 35 250 Gulden; aber das Jahr 1470 ist schlecht geeignet zur Vergleichung, weil der kostspielige pommersche Krieg vorhergegangen war, der viele Anleihen und Verpfändungen nötig gemacht hatte. Vergleicht man eins der guten Jahre Friedrichs II., etwa 1464, mit dem Ende der Regierung Albrechts, so ergibt sich eine Steigerung der ordentlichen Einkünfte von 17 000 auf 23 000 Gulden, also etwa im Verhältnis von 3: 4. Das Geheimnis dieses immerhin nicht unbedeutenden Erfolges liegt weniger in der Vermehrung der Bruttoeinkünfte, als in der Verringerung der Verwaltungskosten durch genauere Aussicht und Rechnungsführung, wie sie überhaupt für die Finanzwirtschaft Albrechts charakteristisch ist.
Aus dieser Finanzwirtschaft wie aus der gesamten Politik Albrechts empfängt man den Eindruck, dass es sich dabei im Grunde überall um das Hausinteresse handelt, nicht eigentlich um das eines Landesstaats. Und dieser Eindruck wird auch nicht wesentlich verändert durch den berühmten Akt, den man häufig als die Grundlage einer auf den Staatsgedanken begründeten Landesherrschaft gepriesen hat, die sog. Dispositio Achillea, durch die Albrecht schon im Jahre 1473 (24. Februar) die Nachfolge in seinen Landen und das Verhältnis der Mitglieder des Hauses untereinander letztwillig geordnet hatte. Wenn man diese, in der Schwerfälligkeit ihres Ausdrucks und Satzbaues allerdings leicht Missverständnissen ausgesetzte Urkunde richtig deutet, so enthält sie neben einer Reihe von hausgesetzlichen Bestimmungen nur eine Erbteilung, aber nicht ein für alle Zukunft verbindliches Erbfolgegesetz, und es ist weder von dem Grundsatz des Erstgeburtsrechts, noch von dem der Unteilbarkeit der Mark Brandenburg ausdrücklich die Rede, obwohl diese beiden Grundsätze, die den Bestimmungen der Goldenen Bulle entsprachen, tatsächlich beobachtet sind und ihre ausdrückliche Feststellung bei der häufigen Verletzung dieses Reichsgesetzes keineswegs überflüssig gewesen wäre. Jedenfalls hat Albrecht in seiner Erbteilung mit der durch seinen Vater begründeten Gewohnheit gebrochen, nicht nur die fränkischen Lande, sondern auch die Mark Brandenburg zu teilen: obwohl damals (1473) vier Söhne am Leben waren, sind doch nur drei mit Land und Leuten ausgestattet worden: der älteste, Johann, mit der ungeteilten Mark, die beiden jüngeren, Friedrich und Sigismund, mit den beiden fränkischen Fürstentümern. Stirbt einer der älteren Brüder, so soll der nächstjüngere an seine Stelle treten; aber mehr als drei sollen nicht regierende Herren sein. Die andern, also der eine schon vorhandene, und die, welche etwa noch geboren werden würden, sollen im geistlichen Stande versorgt und, bis sie ein Bistum haben, mit 1000 rh. Gulden jährlich abgefunden werden. Töchter sollen bei der Verheiratung niemals mit Land und Leuten ausgestattet werden, sondern mit einer Aussteuer in Geld, nicht über 10 000 rh. Gulden; auf die Erbfolge sollen sie vor der Hochzeit Verzicht leisten. Die regierenden Brüder sollen immer zur gesamten Hand belehnt sein mit allem Hausbesitz; sie sollen nichts von den ererbten Landen je veräußern; dagegen soll jeder die Freiheit haben, mit dem, was er selbst hinzuerwirbt, nach seinem Gutdünken zu verfahren. In der Erbfolge soll der Grundsatz gelten, das jeder Sohn den Vater beerbt, auch wenn dieser vor der Eröffnung der Erbschaft bereits gestorben ist (das in der juristischen Terminologie sogenannte Repräsentationsrecht der Enkel — eine Neuerung gegenüber dem alten deutschen Recht.) Das alles sind hausgesetzliche Bestimmungen, die für die Zukunft überhaupt gelten sollen, während der Grundsatz der Unteilbarkeit der Mark und ihrer Vererbung nach dem Erstgeburtsrecht nur durch das tatsächliche Beispiel, dass die Erbteilung gab, nicht aber durch eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung der Dispositio Achillea für die Zukunft vorbildlich und wirksam geworden ist. Den Testator leitete dabei — abgesehen von den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356, die ja auch in dem hohenzollernschen Hause bisher nicht genau beobachtet worden waren — hauptsächlich wohl die Überzeugung, dass die Einkünfte der Mark zu gering seien, um bei Vornahme einer Teilung einem Kurfürsten die genügende Grundlage für seine Stellung zu gewähren: er hat ja einmal die Mark als ein Drittel seiner Macht bezeichnet; darum konnten wohl die fränkischen Lande, aber nicht die Mark geteilt werden.